Verordnung der Landkreises zur Vegetationsbrandgefahr

Der Landkreis Osnabrück hat eine Verordnung zur Waldbrandgefahr vor einiger Zeit rausgegeben.

Nach dieser ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten sowie in gefährlicher Nähe davon „Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen“. Ebenfalls ist es in den genannten Bereichen im Landkreis verboten zu grillen sowie Grillanzünder und andere Grillgegenstände mit sich zu führen. „Das Grillen ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten“, heißt es in der Verordnung.

Auch dürfen die oben genannte Gebiete nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Diese sollten auch nicht über Trockenen Bewuchs abgestellt werden, da aufgrund von heißen Fahrzeugteilen wie Katalysatoren und Auspuff auch eine Gefahr ausgeht.

Heute kam es schon zum ersten kleineren Waldbrand in Hesepe.

Bitte gibt acht!

Solltet Ihr einen Brand entdecken, meldet dies Sofort unter der 112 mit aktuellen Ortsangabe.

Macht auf euch Aufmerksam und weist die Einsatzkräfte ein.

Bringt euch nicht selber in Gefahr!!!