Wichtige Hinweise zum Baden an offenen Gewässern

In verschiedenen Wettervorhersagen werden für die kommenden Wochen wieder hohe Temperaturen prognostiziert. Ein Sprung ins kühle Nass bei Temperaturen um die 30 Grad Marke gehört für die meisten von euch zur effektiven Abkühlung dazu.

Dies soll natürlich niemandem vergönnt bleiben, dennoch möchten wir euch an dieser Stelle noch einmal auf die Gefahren beim Baden bzw. Schwimmen in offenen und unüberwachten Gewässern hinweisen:

  1. Nur an offiziellen Badestellen schwimmen gehen und die Warnhinweise in Ufernähe beachten.
  2. Kinder sollten nie alleine schwimmen gehen. Die Aufsichtspersonen sollten kleine Kinder am und im Wasser auch nie aus den Augen lassen und immer in Griffweite bleiben.
  3. Die eigene Leistungsfähigkeit sollte kritisch eingeschätzt werden. Gerade nach ein paar Stunden in der Sonne kann die eigene Leistungsfähigkeit herabgesetzt sein. Schon kleinere Anstrengungen können ausreichen, um beispielsweise Schwächeanfälle zu erleiden. Es sollte nicht überhitzt ins Wasser gegangen werden.
  4. Unbekannte Gewässer bergen auch unsichtbare und nicht offensichtliche Gefahren. Erkundigen Sie sich vor dem Bad bei einheimischen Fachleuten über besondere Gefahren und die örtlichen Notrufmöglichkeiten und mögliche Rettungsgeräte wie Schwimmreifen (Rettungsringe).
  5. Nie in unbekannte Gewässer springen. Nur an ausgewiesenen Sprungbereichen ins Wasser springen. Kopfsprünge im Ufer- und Flachwasserbereich können lebensgefährlich sein oder schwerste Verletzungen nach sich ziehen.
  6. Auch nach mehreren warmen Tagen ist zurzeit nur die Wasseroberfläche angenehm warm. Tiefe Gewässer wie Baggerseen sind immer noch verhältnismäßig kalt. Das kann zu Unterkühlung und Krämpfen führen und zu lebensgefährlichen Situationen führen.
  7. Es sollte sich nicht auf aufblasbare Schwimmhilfen verlassen werden – Luftmatratzen, Schlauchboote und Gummitiere sind nur Spielzeug und können leicht abgetrieben werden.
  8. Es sollte nicht alkoholisiert oder kurz nach einer Mahlzeit ins Wasser gegangen werden.

Diese Regeln sollten nicht nur an Badeseen angewandt werden, sondern auch an Bundeswasserstraßen wie dem Mittellandkanal, dem Stichkanal Osnabrück oder Flüssen wie der z. B. der Hase. Gerade im Bereich des Mittellandkanals sollte gänzlich auf das Baden verzichtet werden, da durch die Berufsschifffahrt weitere Gefahrenquellen entstehen.

Sollte es dennoch zu einem Badeunfall kommen, alarmiert bitte direkt die Rettungskräfte unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112. Hilfreich ist es, wenn über den Unglücksort möglichst genaue Angaben gemacht werden können, so müssen nicht wertvolle Minuten bei der Suche der Unfallstelle verstreichen. Sollten in der Nähe Rettungs- oder Hilfsmittel wie Rettungsringe oder auch z. B. Standup-Paddeling-Boards verfügbar sein, können diese eingesetzt werden. Bringt euch jedoch nicht selbst in Gefahr – es sollten nur bei ausreichender Eigensicherung Rettungsversuche unternommen werden. Geht auf keinen Fall ins Wasser, wenn ihr alleine seid. Sollte die betroffene Person durch Ersthelfer aus dem Wasser gerettet worden sein, müssen die bekannten Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchgeführt werden.

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